News - Privatvermieter Verband Tirol
Kriegswirren, Inflation und der Nächtigungspreis
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- Montag, 14.03.2022
Täglich werden wir mit Schreckensnachrichten „bombardiert“ und wissen kaum mehr, wie es weitergehen soll. Inflationshöhen, die wir seit Jahrzehnten nicht mehr kannten. Durch den Krieg in der Ukraine werden Kosten für Weizen, für Treibstoffe, für Gas und Heizung usw. in ungeahnte Höhen getrieben. So werden wir nicht nur in unserem privaten Bereich vor Kostensteigerungen nicht verschont, sondern auch im Vermietungsbereich.
Anteilige Stromkosten, Heizungskosten, Lebensmittelkosten usw. können wir nicht abwehren. Allerdings gibt es dabei ein Problem: niemand kann heute abschätzen, in welchem tatsächlichen Ausmaß die einzelnen Kostenerhöhungen anfallen werden. Dies erschwert eine Einzelkalkulation, sofern eine solche überhaupt bisher angestellt wurde.
Kriegswirren und Inflation – Einfluss auf den Nächtigungspreis?
Trotzdem wäre es falsch, jetzt überhaupt nicht zu reagieren und damit mit der Vermietung in die Verlustzone zu kommen. Eine vorerst einfache Möglichkeit auf diese Unsicherheiten zu reagieren, wäre beispielsweise die Erhöhung des Nächtigungspreises um ca. 5 %. Diese Erhöhung orientiert sich an der derzeitigen Inflationsrate, die allerdings in den nächsten Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit noch weiter steigen wird.
BEISPIEL
Der derzeitige Nächtigungspreis beträgt EUR 49,00. Bei einer Erhöhung dieses Preises um 5 % erhöht sich der Preis auf (aufgerundet) EUR 51,50. Da die zu erwartenden Kostensteigerungen aber nicht alle in der Inflationsrate abgedeckt sind, wäre ein neuer Nächtigungspreis mit EUR 52,00 bis EUR 53,00 nicht unangebracht.
Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine Empfehlung, Die Entscheidung, wie auf die herrschende Situation reagiert werden soll, muss jeder Vermieter/jede Vermieterin selbst treffen.