Vermietung verboten
Die aktuelle rechtliche Situation für Vermieter*innen und Gäste
→ Der Gast ist dazu verpflichtet dem Inhaber einer Betriebsstätte das Vorliegen des Ausnahmegrundes glaubhaft zu machen (z.B. LKW-Fahrer bringt Güter von A nach B oder Bestätigung durch den Arbeitgeber).
→ Die Kontrolle obliegt den Bezirks- bzw. Gesundheitsbehörden.
→ Jeder Betrieb aber auch jeder Gast macht sich aufgrund des „Betretungsverbots“ strafbar, wenn er ein Zimmer außerhalb der klar geregelten Ausnahmegründe vergibt bzw. diese Person sich z.B. als Geschäftsreisender ausgibt.
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