Tirol testet.
- Details
- Dienstag, 26.01.2021
Kostenlose Antigen-Tests.
Tiroler*innen haben wieder laufend die Möglichkeit sich kostenlos testen zu lassen.
Kostenlose Antigen-Tests.
Tiroler*innen haben wieder laufend die Möglichkeit sich kostenlos testen zu lassen.
Liebe Vermieterinnen und Vermieter,
wir möchten Sie über eine gesetzliche Änderung informieren, die vor allem online-buchbare Betriebe betrifft.
In der Präsentation der Tirol Werbung wird genau auf diese Frage eingegangen und die aktuellen Bedenken, Kriterien und Anreize thematisiert.
Das Hagleitner Corona Paket beinhaltet eine Webinar Schulung, einen Desinfektionsplan, Hinweisschilder und Produkte zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen im ganzen Haus.
Unter dem Motto „Für unsere Gäste. Für uns. Für Tirol.“ wird Betrieben die Möglichkeit geboten, ihre Mitarbeiter*innen zu Abstandsregeln, Hygiene, kontaktloses Kundenerlebnis & Co. trainieren zu lassen. Gelernt wird digital am Smartphone mit der eigens entwickelten SAFE SERVICE Lern-App. Sobald ein Betrieb das Training abgeschlossen hat, erhält er das offizielle Zertifikat, das gut sichtbar für die Gäste angebracht wird.
Liebes Verbandsmitglied,
jetzt ist es soweit. Auf Initiative der Privatvermieter Verbände ist es nun auch für Privatvermieter ab 2.11. möglich, sich im Rahmen des Angebotes "Sichere Gastfreundschaft" gratis testen zu lassen.
Das Angebot gilt für Privatvermieter und Haushaltsangehörige (max. 5 Personen) sich jeweils einmal pro Woche kostenfrei mittels PCR-Test auf SARS-COV-2 testen zu lassen. Die Teilnahme ist freiwillig und wird von der Republik Österreich gefördert. Das Angebot ist vorerst bis Ende April 2021 gültig.
Mit Wirkung ab 01.01.2020 hat die Bundesregierung im Jahr 2019 ein Gesetz beschlossen, mit dem Online-Plattformen (wie zB Airbnb, booking.com) verpflichtet werden, ihre Vermittlungsumsätze bis 31. Jänner des Folgejahres der Finanzbehörde mitzuteilen.
Dies bedeutet, dass auch Vermietungsumsätze, die von derartigen Plattformen vermittelt werden, ab heuer der Finanzbehörde mitzuteilen sind. Dabei sind grundsätzlich die Adresse des Vermieters, die Aufenthalts- bzw. Mietdauer und die Anzahl der Personen bekanntzugeben.
In welcher Art und Weise die Finanzbehörde diese Unterlagen auswertet, ist noch nicht bekannt, sie ist aber auf Grund der Gesetzeslage berechtigt, diese Aufzeichnungen auch an Länder und Gemeinden weiterzuleiten.
» Was bedeutet dies für die Zimmervermieter bzw. Vermieter von Ferienwohnungen?
Diese Neuigkeit beginnen wir mit einem herzlichen DANKESCHÖN an Alice Schön vom Verband der Kärntner Privatvermieter. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass prädikatisierte Betriebe ab sofort auf booking.com als eigene "Hotelkette" angezeigt werden.
Neben etablierten Ketten, wie Best Western oder Austria Trend Hotels, stehen ab sofort unter der Bezeichnung "B&B Austria" alle prädikatisierten Privatvermieter zur Auswahl. Es ist also endlich auch auf booking.com möglich, gezielt mach Privatvermietern zu suchen!
Am 29. April 2019 wurde "Gamskogelblick" in Längenfeld, als 5. Betrieb in den Kreis der "Oberliga der Privatvermieter" aufgenommen und die Tiroler Privatvermieter haben erneut ihre bundesweite Vorreiterrolle unter Beweis gestellt.
Die Vermieter Georg Gstrein & Steffen Pastwa haben ein Urlaubsparadies für Gäste aus nah und fern geschaffen. Mit dem fünften Edelweiss als höchste Auszeichnung vom Privatvermieter Verband wird der exklusive Betrieb mit luxuriöser Ausstattung und gelebter herzlicher Gastlichkeit hervorgehoben.
Gemeinsam mit Vertretern des TVB Ötztal, Ewald Schmid, Ortsstellenleiter und Direktor Stv. Ötztal Tourismus, Michael Gstrein, Obmann des Ortsausschuss Längenfeld, Daniela Schöpf und Sigrun Bölderl, Vermietercoaches, Richard Grüner, Bürgermeister der Gemeinde Längenfeld, Hedi Köfler, Bezirksobfrau Stv. (Landeck), verlieh Bernadette Strobl, Verbandsofrau Stv. die 5 Edelweiß-Urkunde im feierlichem Rahmen.
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Anton Habicher (Tiroler Landesregierung, Abteilung für Tourismus) der uns wieder einmal mit allen wichtigen Informationen versorgt hat!
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es muss durch die Sanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% erreicht werden.
Förderungsfähig sind zum Beispiel: