Runder Tisch zum Thema Privatvermietung
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- Freitag, 09.06.2017
Landtagsvizepräsident Toni Mattle lud in Zusammenarbeit mit Bezirksobfrau Bernadette Strobl und Johannes Schönherr Vermieter zu einem „Runden Tisch“ ein.
Landtagsvizepräsident Toni Mattle lud in Zusammenarbeit mit Bezirksobfrau Bernadette Strobl und Johannes Schönherr Vermieter zu einem „Runden Tisch“ ein.
Eine gute Nachricht aus Wien. Ab sofort gilt wieder die frühere und bewährte Regelung für die Sammelmeldungen bei Reisegruppen bzw. die vereinfachte Form der Meldung bei Familien.
Neu ist allerdings das Gästeverzeichnisblatt:
Von der Gewerbeordnung ausgenommen ist die Vermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung. Es sind dabei einige Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Anton Habicher (Tiroler Landesregierung, Abteilung für Tourismus) der uns wieder einmal mit allen wichtigen Informationen versorgt hat!
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es muss durch die Sanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% erreicht werden.
Förderungsfähig sind:
Der „Handwerkerbonus“ gewährt Privatpersonen eine Förderung von bis zu EUR 600,- für Renovierungen, Instandhaltungsarbeiten oder Modernisierung ihres Hauses / ihrer Wohnung, wenn im Zuge dessen Leistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden.
Mit dem Deskline Such- und Buchungslink lässt sich eine komfortable und benutzerfreundliche Verfügbarkeitsabfrage inklusive online Buchungsmöglichkeit in die eigene Website integrieren. Für alle Mitglieder des Privatvermieter Verbands Tirol bietet Feratel diese Möglichkeit zu besonders guten Konditionen:
Modulkosten anstatt EUR 140,-- netto/jährlich um EUR 100,--netto/jährlich (sofern die Region Deskline® im Einsatz hat)
Keine weiteren Provisionskosten!
Liebe Mitglieder!
Bzgl. der Bettengrenze in der Privatvermietung werden wir immer wieder mit Fragen seitens der Vermieter konfrontiert.
Gerne geben wir Ihnen dazu, seitens der gewerberechtlichen Verordnung nachstehende Information:
Hier gilt folgende Regelung:
Sehr geehrte Mitglieder!
An allererster Stelle möchten wir Ihnen auch auf diesem Wege die besten Wünsche für ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2017 übermitteln und die Gelegenheit nutzen, uns noch einmal in aller Form bei Ihnen für die richtungsweisende Jahreshauptversammlung Anfang Dezember 2016 bedanken. Die positive Stimmung und das spürbare Engagement für unsere gemeinsamen Bestrebungen sind eine wertvolle Bestätigung für unsere Arbeit als Vorstand und die Triebfeder des gemeinschaftlichen Erfolges. Wir setzen alles daran, damit wir auch im neuen Jahr für Sie wieder die bestmöglichen Angebote zur Verfügung stellen können. Dazu gehören zum Beispiel folgende kostenlose Leistungen:
Liebe Mitglieder!
Mit Jahresende und Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages mehren sich auch die Kündigungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, geben wir Ihnen gerne unsere, in den Statuten verankerten, Kündigungsmodalitäten bekannt:
Auch im kommenden Jahr läuft wieder unsere Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“!
Bitte beteiligen Sie sich! So einfach geht’s:
Wir wünschen viel Erfolg!