Kündigungsmodalitäten bei Austritt aus dem Verband
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- Montag, 05.12.2016
Liebe Mitglieder!
Mit Jahresende und Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages mehren sich auch die Kündigungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, geben wir Ihnen gerne unsere, in den Statuten verankerten, Kündigungsmodalitäten bekannt:
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 30.9. vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich an die Geschäftsstelle des Verbandes erklärt werden. Die Mitgliedschaft wird dann Ende des Jahres gelöscht.
- Das Emblem mit oder ohne Edelweiß, das Eigentum des Verbandes ist, muss zusammen mit der Mitgliedskarte, bis 31.12. spesenfrei an den Landesverband retourniert werden.
- Telefonisch können wir ausnahmslos KEINE Kündigungen entgegen nehmen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Entweder per Mail oder auf dem Postweg. Wir empfehlen Ihnen auch, immer eine Kopie des Schriftstückes anzulegen, für den Fall, dass ein Brief oder auch ein Mail nicht an seinem Bestimmungsort ankommt.