Aktuelle Informationen zur Registrierkassenpflicht
- Details
- Dienstag, 15.12.2015
Wir danken dem Bundesverband Österreich für die Zusammenfassung der neuesten Erkenntnisse bzgl. Registrierkassenpflicht:
Grundsätzlich gilt für die Einkommensarten 1 - 3 lt. Einkommenssteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) Registrierkassenpflicht. Die Einkommensart "Vermietung und Verpachtung" fällt NICHT darunter. ALLERDINGS muss die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb beachtet werden: als Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften gilt die sogenannte BETTENGRENZE (10 Betten Zimmer mit Frühstück ODER 5 Appartements OHNE Nebenleistungen!) – d.h. das 11. Bett ist gewerblich!
Weiterlesen: Aktuelle Informationen zur Registrierkassenpflicht