Allergeninformationen - Informationsblatt zum Ausdrucken
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- Donnerstag, 05.03.2015
Wie allgemein bekannt, ist mit 13.12.2014 die von der EU geforderte Pflicht bzgl. Kennzeichnung von Allergenen in Kraft. Vermieterinnen und Vermieter, welche Frühstück oder Frühstücksbuffett anbieten, müssen laut EU ihre Gäste über die verwendeten Lebensmittel informieren. Nachdem die Kennzeichnungspflicht bereits in Kraft ist, empfiehlt es sich, dieser mittels eines entsprechenden Hinweisblattes nachzukommen. Dieses Hinweisblatt, in dreisprachiger Ausführung, kann beispielsweise an einer gut sichtbaren Stelle im Haus (z.B. Frühstücksraum) ausgehängt werden.
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