Barrierefreie Website
Was bedeutet das Gesetz für Tourismusbetriebe?
Ab dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, z. B. Webshops, Buchungsplattformen und Apps. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro.
